Allgemeine Geschäftsbedingungen ZKM-Dresden
Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ZKM-Dresden sowie seinen Kooperationspartnern über das Erbringen von Bildungsleistungen, wie die Teilnahme an Seminaren, Trainings, Weiterbildungen und Veranstaltungen, die von ZKM-Dresden angeboten werden.
1.2. Die AGB gelten darüber hinaus für alle angebotenen Materialien und für die Bestellung von schriftlichen Lehrgängen, Tagungsunterlagen, CD-ROMs, Dateien und Lehrgänge über das Internet, Fax, E-Mail oder Post.
1.3. Die AGB liegen zur Einsicht aus, sind jederzeit online unter AGB als PDF-Datei abrufbar und werden auf Anforderung als Papierausdruck ausgehändigt.
1.4. Soweit diese AGB keine anderweitige Regelung treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Abweichende AGB des Auftraggebers oder der Seminarteilnehmer/in haben keine Gültigkeit.
Vertragsgestaltung
2.1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und ZKM-Dresden über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und / oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
2.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen von ZKM-Dresden haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
Leistungen des Auftragnehmers
3.1. Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.
3.2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings- oder Coachingleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Einzelnen festgelegt.
3.3. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren, Coachings und Beratungen.
3.4. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier Trainer und findet im Allgemeinen nicht statt. Gegebenenfalls kann dies separat und schriftlich, unter Zustimmung aller Beteiligten vereinbart werden.
Honorare und Kosten
4.1. Das erste Kontakt- und Beratungsgespräch durch ZKM-Dresden ist unentgeltlich.
4.2. Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitung und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
4.3. Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
4.4. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen,Videospots, auditiven Fallstudien u. a.
4.5. Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
4.6. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
4.7. Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.8. Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind zu ½ vor Beginn der Leistung und zu ½ bei Erreichen von 50 % des Trainingsauftrages jeweils ohne Abzug zu zahlen. Entstandene Kosten und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen. Wahlweise gelten evtl. Zusatzvereinbarungen die dann auf der jeweiligen Rechnung gekennzeichnet sind.
4.9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligenZahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
4.10. Anderweitige Vereinbarungen sind in der Auftragsbestätigung schriftlich zu dokumentieren.
Sicherung der Leistungen
5.1. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Auftragnehmers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen). Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
5.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das vom Auftragnehmer vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainingsseminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 5.1 zur Verfügung gestellt.
5.3. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor und während der vereinbarten Maßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
5.4. Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.
5.5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
5.6. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
5.7. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Mediator einen zeitnahen Alternativtermin zu benennen. Sollte eine Veranstaltung oder das Verfahren gänzlich abgesagt werden, so hat der Auftragnehmer das Recht auf Entschädigungskosten abzurechnen nach bereits entstandenem Aufwand.
5.8. Der Auftraggeber stellt, in Absprache mit dem Auftragnehmer, die erforderlichen Räume sowie ein evtl. notwendiges Equipment zur Verfügung.
Datenschutz
6.1. Die Vorschriften der EU Datenschutzverordnung finden Anwendung.
Allgemeine Bestimmungen
7.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ZKM-Dresden unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
7.2. Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich
deutsches Recht.
7.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und ZKM-Dresden oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist Dresden.
Stand 05.2018 alle vorangegangen Versionen verlieren ihre Gültigkeit